Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von NerAx – Axel Körner e.U.
1. Vertragsgegenstand
NerAx – Axel Körner e.U. (im Folgenden „NerAx“) erbringt für ihre Kunden Dienstleistungen im Bereich Employer Branding, Recruiting und Videoproduktion. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen NerAx und dem jeweiligen Kunden über die Erstellung und Bereitstellung der vereinbarten Leistungen. Im Einzelnen betreffen die AGB insbesondere folgende Leistungen:
- Erstellung von Employer-Branding-Videos (z.B. Job Branding, Benefit Videos, C-Level Branding, Individual Branding)
- Aufbereitung optional zubuchbarer Social-Media-Kurzvideos im Hochformat (Hero-Storys, Einblicke ins Team, Arbeitsplatz, Team Events uvm.) Der Schnitt und die Bearbeitung wird auf Basis von vorhandenem Material durchgeführt
- Active Sourcing / Direktansprache (als optionaler Zusatzservice im Recruiting)
- HR-Beratung (z.B. Rollenklärung, Employer Value Proposition (EVP), Interviewtraining)
- Bewerbermanagement
- Social-Media-Kampagnen / Recruiting Ads
Der konkrete Umfang der vom Kunden beauftragten Leistungen wird im jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag festgelegt. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, gelten für alle oben genannten Leistungen die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden – sofern nicht von NerAx ausdrücklich schriftlich anerkannt – nicht Vertragsbestandteil.
2. Leistungsumfang und Ablauf
NerAx konzipiert und produziert Employer-Branding-Videos und verwandte Medieninhalte in enger Abstimmung mit dem Kunden. Im Rahmen der Videoerstellung entwickelt NerAx gemeinsam mit einem professionellen Videografen ein Konzept (Storyboard), führt Interviews beim Kunden vor Ort durch und betreut den gesamten Produktionsprozess bis zur finalen Übergabe des fertigen Videos. Die durchschnittliche Dauer der Videos liegt zwischen 50 und 90 Sekunden, abhängig vom Videoformat (z. B. Job Branding, C-Level, Benefit oder Individual Branding). Die Hauptvideos (Branding Videos) werden standardmäßig im Querformat (16:9) bereitgestellt.
Authentizität Hinweis: NerAx legt Wert auf authentische, nicht überinszenierte Videos – es handelt sich nicht um Hochglanz-Studiofilme, sondern um reale Szenen mit natürlichen Aussagen der Beteiligten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass dieser authentische Stil Teil des Konzeptes von NerAx ist.
Zusätzlich zu Videoproduktionen bietet NerAx auf Wunsch weitere Recruiting- und Beratungsleistungen an. Dies umfasst insbesondere die optional zu buchbaren Services Active Sourcing (Direktansprache von Kandidat:innen), HR-Beratung (z.B. Workshops zu Rollenprofilen, Entwicklung einer Employer Value Proposition, Interviewtrainings), Bewerbermanagement sowie Social-Media-Kampagnen/Recruiting-Anzeigen. Der Ablauf und Umfang dieser Zusatzleistungen werden individuell mit dem Kunden abgestimmt. Soweit solche Leistungen in Kombination mit Videoprojekten erbracht werden, integriert NerAx sie in den Projektplan; ansonsten werden sie separat durchgeführt. Hinweis: Bei Dienstleistungen im Recruiting-Bereich (Active Sourcing, Kampagnen etc.) schuldet NerAx keinen garantierten Vermittlungserfolg, sondern die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Bemühungen.
3. Social-Media-Zusatzvideos (Hochformat)
Neben dem Hauptvideo kann der Kunde optionale Social-Media-Kurzvideos im Hochformat beauftragen. Für diese Zusatzleistung wird eine Pauschale von 300 € (zzgl. USt) berechnet. Diese Pauschale umfasst die Bereitstellung, Sichtung und Bearbeitung von verwertbarem Rohmaterial durch den Videografen – inklusive Schnitt, Bildgestaltung, Musik, Ton, Color Grading und Formatoptimierung.
Die Auswahl und Vorschläge für die Social-Media-Clips erfolgen ausschließlich durch NerAx auf Basis des vorliegenden Materials; der Kunde hat keinen Einfluss auf die Rohmaterialauswahl, da dieses nicht zur Einsicht übermittelt wird.
Es wird keine bestimmte Anzahl an Clips zugesichert; die tatsächliche Menge und Dauer der gelieferten Hochformat-Videos hängt vom vorhandenen, verwertbaren Material ab und kann variieren. Die Pauschale bleibt hiervon unberührt, unabhängig davon, wie viele einzelne Clips letztlich erstellt werden.
4. Skriptwunsch und zusätzlicher Aufwand
Im Rahmen des vereinbarten Pakets erstellt NerAx gemeinsam mit dem Kunden einen Interviewleitfaden, der Themen, Ziele der Fragestellungen sowie eine grobe Ablaufstruktur (Roadmap) enthält. Dieser Leitfaden dient als Grundlage für den authentischen Interviewstil und ist im Paketpreis enthalten.
Falls der Kunde darüber hinaus ein exakt formuliertes Skript wünscht, z. B. mit festgelegten Fragen und Antworten im Wortlaut („Interviewer: ‚Was war Ihre größte Herausforderung?‘ – Interviewter: ‚Die größte Herausforderung war…‘“), ist dies nicht Bestandteil des Basispakets. NerAx kann ein solches Skript auf Wunsch individuell erstellen. Der Aufwand hierfür wird mit 80 € pro Stunde (zzgl. USt) zusätzlich berechnet. NerAx weist den Kunden vorab auf die zusätzlichen Kosten hin. Die Umsetzung erfolgt erst nach schriftlicher Zustimmung.
5. Korrekturschleifen
Der Kunde hat im Rahmen des Videoprojekts Anspruch auf eine Korrekturschleife für das Hauptvideo. Das bedeutet, nachdem NerAx einen ersten finalen Schnitt vorgelegt hat, kann der Kunde einmalig Änderungswünsche äußern, die im angemessenen Rahmen umgesetzt werden. Sofern zusätzlich Social-Media-Kurzvideos (siehe Punkt 3) beauftragt wurden, ist eine Korrekturrunde für diese Kurzvideos ebenfalls im Pauschalpreis inbegriffen. Weitere Korrekturschleifen oder Änderungswünsche, die über diese inkludierten Runden hinausgehen, sind nur gegen zusätzliche Vergütung möglich. Etwaige zusätzliche Änderungswünsche werden nach Aufwand abgerechnet (z.B. zu dem in Punkt 4 genannten Stundensatz oder gemäß individueller Vereinbarung). NerAx wird den Kunden darauf hinweisen, falls ein Änderungswunsch über den vereinbarten Umfang hinausgeht und Mehrkosten verursacht.
6. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, wird die Vergütung für die Leistungen von NerAx nach Abschluss des Projekts und Übergabe der finalen Videodatei bzw. Erbringung der Leistung in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist vom Kunden nach Erhalt sofort und ohne Abzug zu bezahlen. Falls einzelne Teilleistungen getrennt übergeben und abgenommen werden, kann NerAx auch Teilrechnungen stellen. Zusatzleistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten waren (z.B. Kauf von SocialMedia, zusätzliche Korrekturschleifen, ergänzende Beratungsleistungen oder sonstiger Mehraufwand), werden – sofern nicht vorab ein Festpreis vereinbart wurde – nachträglich gemäß tatsächlichem Aufwand berechnet und ebenfalls in Rechnung gestellt. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (USt), soweit nicht anders angegeben.
7. Rücktritt / Absage durch den Kunden
Tritt der Kunde nach Auftragserteilung (schriftliche Bestätigung des Angebots) vom Vertrag zurück oder sagt einen bereits vereinbarten Videodreh-/Leistungstermin ab, ist NerAx berechtigt, eine Stornopauschale in Höhe von 25 % des vereinbarten Auftragswertes zu verlangen. Diese Pauschale dient dem Ausgleich von bereits für das Projekt aufgewendeter Arbeitszeit und reservierten Ressourcen. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass NerAx tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Rücktrittsrechte des Kunden (etwa als Verbraucher) bleiben unberührt, soweit anwendbar. Jede Absage oder Kündigung des Vertrags durch den Kunden hat schriftlich zu erfolgen.
8. Nutzungsrechte des Kunden am finalen Video
Der Kunde erhält an dem von NerAx für ihn produzierten Endprodukt (Video) ein nicht-exklusives sowie zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Dieses Nutzungsrecht berechtigt den Kunden, das finale Video nach eigener Wahl zu verwenden, insbesondere für interne und externe Recruiting- und Employer-Branding-Zwecke (z.B. zur Veröffentlichung im Rahmen von Personalwerbung, Vorführungen gegenüber Bewerbern etc.). Die Nutzung durch den Kunden darf in allen derzeit bekannten und zukünftigen Medien erfolgen, einschließlich der Veröffentlichung auf Online-Stellenplattformen, Karrierenetzwerken (z.B. LinkedIn, XING), Social-Media-Kanälen, der Unternehmenswebsite sowie internen Intranets oder Bewerberportalen.
Das dem Kunden eingeräumte Nutzungsrecht am Video ist ausschließlich für die Zwecke des eigenen Unternehmens und dessen Employer Branding, Marketing und Recruiting bestimmt. Nicht gestattet ist insbesondere eine Weitergabe oder Überlassung des Videos an externe Personalvermittler, Agenturen oder sonstige Dritte zum Zwecke der Nutzung für deren eigene Rekrutierungs- oder Vermittlungsaktivitäten. Eine etwaige Nutzung des Videos durch Dritte (z.B. Konzernschwestergesellschaften des Kunden oder beauftragte Agenturen) bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von NerAx und kann von der Zahlung eines gesonderten Entgelts abhängig gemacht werden.
Hinweis: Das Rohmaterial (sämtliche ungeschnittenen Originalaufnahmen) verbleibt bei NerAx bzw. beim beauftragten Videografen und ist nicht Teil der Rechteübertragung. Der Kunde erwirbt Nutzungsrechte nur an dem final übergebenen, fertig bearbeiteten Video, nicht jedoch an einzelnen Rohaufnahmen oder unbearbeitetem Material.
9. Nutzungsrechte von NerAx (Referenzen und Marketing)
Der Kunde gestattet NerAx, das fertiggestellte Video sowie ggf. daraus abgeleitete Kurzversionen oder Ausschnitte für eigene Marketingzwecke zu verwenden. Insbesondere darf NerAx das Video (oder Teile davon) in sein Portfolio aufnehmen, auf der eigenen Website sowie auf Social-Media-Kanälen präsentieren und in Präsentationen, Showcases oder Referenzlisten gegenüber anderen Kunden oder Interessenten zeigen. Das Video wird dabei im Branding des Kunden belassen und es werden keine urheberrechtlichen Credits im Video platziert; allerdings darf NerAx bei eigenen Veröffentlichungen erwähnen, dass es sich um ein Projekt in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Kunden handelt.
Die Nutzung des Videos durch NerAx erfolgt unentgeltlich, der Kunde erhält hierfür also keine separate Vergütung. Sofern der Kunde Einwände gegen eine bestimmte Form der Veröffentlichung hat (etwa weil interne oder vertrauliche Informationen im Video enthalten sind), wird er NerAx darüber informieren. NerAx wird in diesem Fall auf die entsprechenden Marketing-Verwendungen verzichten oder eine einvernehmliche Lösung mit dem Kunden finden. Ansonsten gilt, dass der Kunde NerAx die genannten Nutzungsrechte am Video einräumt, um die eigene Zusammenarbeit als Referenz darstellen zu können.
10. Rohmaterial und nicht abgenommene Zusatz-Clips
Alle während der Videoproduktion entstehenden Originalaufnahmen und Tonaufnahmen (Rohmaterial) verbleiben im Eigentum von NerAx bzw. des beauftragten Videografen. Eine Herausgabe des Rohmaterials an den Kunden ist – mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung – ausgeschlossen. Der Kunde hat keinen Anspruch, Rohdaten, Projektdateien oder unbearbeitete Clips zu erhalten. Dies betrifft auch etwaig erstellte zusätzliche Video-Clips, die der Kunde im Rahmen des Projekts nicht erworben oder abgenommen hat (z.B. Social-Media-Kurzvideos, die produziert, aber vom Kunden nicht gekauft wurden). Solche nicht vom Kunden erworbenen Videoerzeugnisse verbleiben bei NerAx.
NerAx ist berechtigt, über das Rohmaterial sowie nicht abgenommene Zusatz-Clips nach eigenem Ermessen zu verfügen – etwa sie für Archiv-, Schulungs- oder Demonstrationszwecke zu nutzen – sofern dadurch keine berechtigten Interessen oder Geheimhaltungsvereinbarungen des Kunden verletzt werden. Ohne anderslautende Vereinbarung ist NerAx nicht verpflichtet, das Rohmaterial für den Kunden aufzubewahren; eine längerfristige Archivierung erfolgt nur nach gesonderter Absprache und ggf. gegen Entgelt.
11. DSGVO-Einwilligungen bei Interviews
Soweit im Video Mitarbeiter:innen oder sonstige Personen des Kunden zu Wort kommen oder erkennbar dargestellt werden (z.B. in Interviews, O-Tönen oder Arbeitsplatzszenen), ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Personen vorab entsprechend informiert werden und ihre schriftliche Einwilligung zur Aufzeichnung und Veröffentlichung erteilen. NerAx stellt dem Kunden hierzu auf Wunsch gerne ein Musterformular für Einwilligungserklärungen zur Verfügung. Die Pflicht zur Einholung der erforderlichen Einwilligungen gemäß Art. 6 und Art. 7 DSGVO, deren Dokumentation sowie die Verwaltung (Archivierung) und rechtliche Gültigkeit dieser Einwilligungen liegen ausschließlich beim Kunden. Der Kunde sichert zu, dass zum Zeitpunkt der Aufnahmen entsprechende Einwilligungen aller gefilmten Personen vorliegen, und stellt NerAx sowie den Videografen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund fehlender oder unwirksamer Einwilligungserklärungen gegen NerAx geltend gemacht werden könnten.
Sollte eine im Video gezeigte Person ihre Einwilligung nachträglich widerrufen, so ist dies ein Anliegen, das ausschließlich vom Kunden und der betreffenden Person zu klären ist; der Kunde trägt die Verantwortung, etwaige interne Lösungen zu finden oder organisatorische Maßnahmen zu ergreifen. NerAx übernimmt keine Verantwortung für nachträgliche Änderungen oder Löschungen des Videos, sofern zum Zeitpunkt der Aufzeichnung eine gültige Einwilligung vorlag. Falls der Kunde infolge eines Widerrufs eine nachträgliche Änderung oder Entfernung bestimmter Szenen wünscht, kann NerAx damit gesondert beauftragt werden; eine derartige Nachbearbeitung wird als Zusatzleistung behandelt und dem Kunden in Rechnung gestellt.
12. Vertraulichkeit und Verantwortung für Inhalte
NerAx und der Kunde verpflichten sich gegenseitig zur Vertraulichkeit hinsichtlich aller im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauschten Informationen. Beide Vertragsparteien werden alle Unterlagen, Kenntnisse und Daten, die sie im Zuge der Auftragsdurchführung vom jeweils anderen erhalten und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse anzusehen sind, vertraulich behandeln und Dritten nicht zugänglich machen. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die bei Erhalt bereits öffentlich bekannt oder allgemein zugänglich waren oder ohne Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsklausel bekannt werden. Mitarbeiter:innen sowie etwaig eingeschaltete Erfüllungsgehilfen sind entsprechend zur Geheimhaltung zu verpflichten. Die Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
Hinsichtlich der vom Kunden bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Musik, Filmmaterial etc.) gilt: NerAx ist nicht verpflichtet, die vom Kunden gelieferten oder freigegebenen Inhalte auf rechtliche Zulässigkeit oder mögliche Rechte Dritter zu überprüfen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte, Materialien, Aussagen und Informationen im Video und in sonstigen Projektmaterialien rechtlich unbedenklich sind. Insbesondere muss der Kunde sicherstellen, dass durch die Verwendung dieser Inhalte keine Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden und dass keine wettbewerbswidrigen, diskriminierenden oder sonst rechtswidrigen Aussagen getroffen werden. Gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen, Zustimmungen oder Lizenzen Dritter (z.B. für Musik, Fotos, Markenzeichen) hat der Kunde auf eigene Kosten einzuholen. NerAx übernimmt für die vom Kunden vorgegebenen Inhalte keine Haftung; der Kunde haftet selbst für alle Folgen, die aus einer etwaigen Rechtswidrigkeit der von ihm gelieferten Inhalte resultieren. Insbesondere stellt der Kunde NerAx von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verwendung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen NerAx erhoben werden.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird, soweit gesetzlich zulässig, Wien vereinbart. Erfüllungsort ist der Sitz von NerAx in Wien, sofern nicht anders vereinbart. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie jegliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail genügt nicht). Mündliche Zusicherungen oder Erklärungen, die von diesen AGB abweichen, sind nur verbindlich, wenn sie von NerAx schriftlich bestätigt wurden. Diese AGB gelten für alle Kunden – auch im Ausland – ausschließlich unter Anwendung österreichischen Rechts. Gerichtsstand ist und bleibt Wien.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in zulässiger Weise am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für eventuelle Lücken in den Regelungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen auf der Website von NerAx öffentlich zur Verfügung. Mit Erteilung eines Auftrags an NerAx gelten diese AGB vom Kunden als gelesen und akzeptiert. NerAx – Axel Körner e.U. behält sich vor, die AGB bei Bedarf zu aktualisieren; die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Website veröffentlicht.
Stand: 25. Juli 2025